
MPI-SP Code of Conduct
Institutsspezifischer Code of Conduct ergänzt Werte der Max-Planck-Gesellschaft
Der Code of Conduct des MPI-SP (Verhaltensgrundsätze des MPI-SP) soll einen Überblick über am Institut zu fördernde Kultur geben und die damit verbundenen Erwartungen an jede einzelne Person (sowohl intern als auch extern) verständlich erläutern sowie die Möglichkeiten zur Meldung von Verstößen sowie etwaige Konsequenzen klar aufzeigen.
Der Code of Conduct, die Verpflichtungserklärung zur Diversität sowie die Meldestellen des MPI-SP sind institutsspezifische Instrumente, die die Werte der Max-Planck-Gesellschaft, das Diversitätsverständnis der Max-Planck-Gesellschaft sowie die dort verfügbaren zentralen Kontakt- und Meldestellen ergänzen.
Eine gekürzte Fassung des Code of Conduct des MPI-SP findet sich im Folgenden.
Bei Fragen wende dich bitte an eo@mpi-sp.org.
MPI-SP Code of Conduct
Der Code of Conduct des MPI-SP (CoC) gilt für alle Personen am Institut. Dies umfasst sowohl das wissenschaftliche Personal (Direktor*innen, Forschungsgruppenleiter*innen, Juniorforschungs-gruppenleiter*innen, Postdocs, Doktorand*innen, Forschungs-/Studenten-/technische Assistent*innen, Praktikant*innen und Gäste) als auch das nicht-wissenschaftliche Personal (alle Mitarbeiter*innen in der Verwaltung, IT und dem Office Team).
Der CoC gilt auch für alle externen Partner*innen (z. B. Besucher*innen, Projektmitarbeiter*innen oder Mitarbeiter*innen externer Dienstleistungsunternehmen) sowie alle anderen externen Personen, die mit dem Institut in Kontakt kommen.
Jegliche Form von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sowie die Ermutigung anderer, sich daran zu beteiligen, sind am MPI-SP untersagt. Auch die falsche Anschuldigung einer Person wegen dieser Verhaltensweisen ist verboten.
Beispiele für inakzeptables Verhalten (Liste nicht vollständig)
- Einschüchternde, belästigende, beleidigende, diskriminierende, herabwürdigende oder erniedrigende Handlungen oder Äußerungen (sowohl offline als auch online),
- Verbale oder schriftliche Kommentare oder visuelle Darstellungen beleidigender, erniedrigender, demütigender, verletzender oder diskriminierender Art in Bezug auf Alter, Behinderung, Geschlecht, Internationalität/Ethnie, Religion, Nicht-Wissenschaftliches/ Wissenschaftliches Personal, sexuelle Orientierung/Identität, soziale Herkunft/Bildung oder Work-Life-Balance oder andere persönliche Merkmale (sowohl offline als auch online),
- Unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche, Aufforderungen zu sexuellen Gefälligkeiten oder jedes andere verbale oder körperliche Verhalten sexueller Natur (sowohl offline als auch online),
- Jegliche Verwendung von Nacktheit, sexuellen Bildern oder stereotypen Bildern, einschließlich der Nutzung arbeitsbezogener Kommunikationskanäle zur Anzeige oder Weitergabe sexuell eindeutiger oder anderweitig anstößiger oder diskriminierender Bilder oder Nachrichten,
- Einschüchterung, Stalking oder das Verfolgen einer Person (sowohl offline als auch online),
- Fotografieren (einschließlich Screenshots) oder Aufnehmen ohne Zustimmung (einschließlich des Teilens von Fotos oder anderen Aufnahmen ohne Zustimmung einer Person, sowohl offline als auch online),
- Wiederholte Störung von Gesprächen oder anderen Veranstaltungen (sowohl offline als auch online),
- Jegliche unerwünschte und ungebetene Aufmerksamkeit oder Kontaktaufnahme (sowohl offline als auch online),
- Körperliche Angriffe (einschließlich unerwünschter Berührungen oder Grabschereien),
- Androhung körperlicher Gewalt (unabhängig davon, ob real oder angedeutet; sowohl offline als auch online),
- Androhung von beruflichem oder finanziellem Schaden oder Nachteil (unabhängig davon, ob real oder angedeutet; sowohl offline als auch online),
- Behinderung von Arbeitsabläufen
Wenn eine Person das Gefühl hat, dass eine Verletzung des CoC vermutlich stattgefunden hat, weil sie es entweder selbst erfahren oder als Zeug*in mitbekommen hat, sollte sie dies melden. Diese Meldung kann grundsätzlich über die üblichen Managementkanäle erfolgen (siehe die Übersicht der Ansprechpersonen am MPI-SP auf der linken Seite):
- Ansprechen von direkt vorgesetzten Personen und anderen Personen mit Führungs- und Aufsichtsverantwortung, z. B. dem*der Betreuer*in oder Teamleiter*in. Alle Personen mit Führungs- und Aufsichtsfunktionen sind verpflichtet, Hinweisen auf einen möglichen Verstoß gegen den Code of Conduct nachzugehen und bei Verdacht geeignete Maßnahmen zur Aufklärung, Verfolgung und Prävention zu ergreifen.
- Ansprechen der Anlaufstellen am Institut, z. B. des Equal Opportunities Office, der Vertreter*innen des PhDnet und des PostdocNet.
- Ansprechen der zentralen Anlaufstellen der MPG, wie z. B. des Gesamtbetriebsrats, der zentralen Gleichstellungsbeauftragten oder der Gesamtschwerbehindertenvertretung.
Über eine unangenehme Erfahrung zu sprechen, erfordert viel Mut. Gleichzeitig zeugt es von dem Vertrauen, sich einer anderen Person gegenüber öffnen zu können, und geschieht in der Hoffnung, dass die bestehenden Mechanismen zur Konfliktlösung korrekt angewendet werden und zu einer Lösung führen. Dieser Mut, dieses Vertrauen und diese Hoffnung verdienen Respekt und dürfen nicht durch die Angst vor Vergeltung getrübt werden. Jegliche Art von Vergeltung, Bestrafung oder Repressalien gegen Personen, die in gutem Glauben eine Beschwerde eingereicht haben oder als Zeug*innen oder auf andere Weise an einem Beschwerdeverfahren beteiligt waren, ist daher am MPI-SP untersagt. Dies gilt für alle Beschwerdeverfahren, auch wenn sich das Verfahren letztendlich als unbegründet erweisen sollte.